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   BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00   

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https://dejure.org/2001,1522
BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00 (https://dejure.org/2001,1522)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - IX ZB 120/00 (https://dejure.org/2001,1522)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 (https://dejure.org/2001,1522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter - Rechtsmittelanwalt - Bestätigung des Auftrags - Rechtsmittelfrist - Rechtzeitiger Eingang der Bestätigung

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 Fb; ; ZPO § 233 Fc

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Sorgfaltspflichten des Anwalts erster Instanz nach Absenden des Rechtsmittelauftrags an den Rechtsmittelanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233
    Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anwälte haften für falsch versendete Faxe

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Bestätigung des Rechtsmittelauftrags schriftlich

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1576
  • MDR 2001, 660
  • VersR 2001, 1399
  • DB 2001, 1721
  • DB 2001, 347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
    Keinesfalls darf mit der Beschwerde neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben werden, auf deren Fehlen die Versagung der Wiedereinsetzung im angefochtenen Beschluß gestützt worden ist (BGH, Beschl. v. 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121; v. 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
    Keinesfalls darf mit der Beschwerde neuer Vortrag über organisatorische Maßnahmen nachgeschoben werden, auf deren Fehlen die Versagung der Wiedereinsetzung im angefochtenen Beschluß gestützt worden ist (BGH, Beschl. v. 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121; v. 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muß, daß mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung sei (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1988 - II ZB 5/88, NJW 1988, 3020 f; v. 5. Juni 1997 - X ZB 2/97, NJW 1997, 3245, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZB 2/97

    Pflichten des Verkehrsanwalts bei Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muß, daß mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung sei (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1988 - II ZB 5/88, NJW 1988, 3020 f; v. 5. Juni 1997 - X ZB 2/97, NJW 1997, 3245, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01

    Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten

    Dazu ist der Prozessbevollmächtigte nach § 81 ZPO - neben der Partei - befugt (zu den Pflichten des von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betrauten erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten, insbesondere zu der Pflicht, die Bestätigung des Auftrags zu überwachen vgl. BGH Beschluss vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Infolgedessen entfallen auch diese besonderen Pflichten, wenn im Einzelfall oder allgemein eine Absprache des Inhalts besteht, daß der Berufungsanwalt alle derartigen Aufträge ausführt (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 105, 116, 119 f.; BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2001 - IX ZR 120/00 - NJW 2001, 1576 und vom 19. Juni 2001 - VI ZB 22/01 - NJW 2001, 3195, 3196).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 198/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Binnen der gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO allein maßgeblichen Antragsfrist (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576, 1577) hat die Klägerin weder geltend gemacht, dass ihr Prozessbevollmächtigter die Berufungsbegründung bis zum endgültigen Ausbruch der fiebrigen Erkrankung nicht zu fertigen vermochte, noch dass - bezogen auf den Zeitpunkt erster Krankheitssymptome - wegen der notwendigen Einarbeitungszeit eine rechtzeitige Begründung durch einen Vertreter unmöglich war.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 107/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte, der einen Rechtsmittelanwalt mit der weiteren Prozessführung betraut, muss in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass der zweitinstanzliche Anwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist erhält und bestätigt (z.B. BGHZ 50, 82, 84; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - IV ZB 11/01 - BGH-Report 2002, 389, 390; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576; BGH, Urteil vom 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - NJW 1975, 1125, 1126).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZB 291/05

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Beauftragung mit der Einlegung eines

    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muss, dass mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung ist (BGHZ 105, 116, 119 f; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576).
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01

    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen

    Zwar hat ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag rechtzeitig innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00 - NJW 2001, 1576 unter II 1; vom 8. November 1999 - II ZB 4/99 - NJW 2000, 815 unter II; vom 16. Juli 1997 - XII ZB 64/97 - FamRZ 1998, 97 unter II 2 a und ständig).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 25/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich des Laufs von

    Dafür hat der Rechtsanwalt das mit der Führung des Fristenkalenders betraute Personal entweder allgemein oder im jeweiligen Einzelfall anzuweisen, den Ablauf der Rechtsmittelfrist als selbstständige Frist festzuhalten und damit dafür zu sorgen, dass die Sache ihm noch einmal vorgelegt wird, wenn sich nicht zuverlässig feststellen lässt, dass der Rechtsmittelanwalt sich zur rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels bereit gefunden hat (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576).
  • BPatG, 10.04.2008 - 23 W (pat) 49/07
    Bleibt die Bestätigung des beauftragten Anwalts aus, ist der beauftragende Bevollmächtigte verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Rückfrage zu halten (BGH st. Rspr., NJW 2001, 1576).
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